Mit den Energiepreisbremsen entlastet die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen treten ab dem 1. März 2023 in Kraft. Die Entlastungen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar und greifen zunächst bis Ende dieses Jahres.
Bis auf wenige Ausnahmen liegen ab dem 01.10.2023 all unsere Tarife unter der gesetzlichen Preisdeckelung. Damit findet in den meisten Fällen zum Stichtag der Preisänderung keine Anwendung der Strompreisbremse mehr statt. Die Verrechnung der Entlastungen durch die Energiepreisbremsen erfolgen automatisch auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Der staatlich festgelegte Preis der Strompreisbremse (ab 01.01.2023) liegt bei 40 ct pro kWh für 80 % des Vorjahresverbrauchs.
Vereinfacht kann man auch einen Mischpreis bilden mit 80 % bei 40 ct pro kWh und 20 % des jeweiligen Arbeitspreises des Tarifs.
Also bei der Grundversorgung 80 % x 40 ct + 20 % x 45,45 ct pro kWh = 41,09 ct pro kWh.
Alle Stromarbeitspreise der GWK liegen an dem 01.10.2023 unter der Strompreisbremse.
Der neue Arbeitspreis in der Grundversorgung liegt bei 37,96 ct pro kWh.
Damit findet ab dem 01.10.2023 die Strompreisbremse keine Anwendung mehr.
Doch, die Entlastung erhalten Sie vom 01.01.2023 bis 30.09.2023.
Sie haben von uns mitgeteilt bekommen, dass Ihr ursprünglicher Abschlag um den Entlastungsbeitrag sinkt, da die Politik damit eine sofortige Entlastung bewirken wollte, die sich nicht erst zur Abrechnung am Ende des Jahres bemerkbar macht.
Den staatlichen Entlastungsbeitrag berücksichtigen wir daher bis einschließlich September. Dann entfällt er.
In der Jahresverbrauchsabrechnung weisen wir dies genau aus.
Nein. Bis 30.09.2023 wirkt die Strompreisbremse mit 40 ct pro kWh.
Danach liegen die Preise der GWK unter der Strompreisbremse und Sie werden damit noch mehr entlastet.
Ab Oktober wird der ursprünglich in der letzten Rechnung mitgeteilte Abschlag eingezogen, also ohne den stattlichen Entlastungsbetrag.
Die Strompreise der GWK lagen je nach Tarif ganz dicht an der Strompreisbremse oder bei machen Tarifen sogar darunter.
So haben viele Kundinnen und Kunden Entlastungsbeträge von 1 – 2 € erhalten.
Wir waren allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, auch bei geringsten Beträgen allen Kund*innen eine briefliche Mitteilung zukommen zu lassen.
Dies hat zu Kritik geführt, da in vielen Fällen die Kosten für Druck und Porto höher als die Entlastung gewesen sind.
Daher haben wir uns jetzt dazu entschlossen, die Abschläge nicht nochmal anzupassen, da dies wieder ein sehr hoher Aufwand und ein weiterer Brief notwendig gewesen wäre.
In Ihrem Vertragskonto war auch nach Inkrafttreten der Preisbremse weiterhin Ihr gewohnter Abschlag hinterlegt. In einem weiteren Schritt wurde davon Ihr Entlastungsbetrag abgezogen, wodurch für Sie eine reduzierte Abschlagssumme entstanden ist. Diese Reduzierung endet zum 01.10.2023. Das Guthaben, was Ihnen durch die Absenkung unserer Preise ab 01.10.2023 entsteht, wird in der Jahresverbrauchsabrechnung detailliert aufgeschlüsselt und verrechnet.
Ja. Senden Sie uns dazu eine Mail an info@gwkirkel.de
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