Die Gemeindewerke Kirkel ist ein im Saarland ansässiges kommunales Dienstleistungsunternehmen, das im Querverbund die Gemeinde Kirkel mit den Ortsteilen Limbach, Neuhäusel und Altstadt mit Strom, Erdgas und Wasser versorgt.
Rund zwei Drittel der Bevölkerung der Gemeinde Kirkel sowie eine Vielzahl mittlerer und großer Unternehmen in Industrie, Handel und Gewerbe werden über das Leitungsnetz der GWK mit Energie und Wasser versorgt.
Montag und Dienstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Für die Anmeldung als Neukunde benötigen wir Ihre Unterschrift, d. h. entweder kann mit Zählernummer, Zählerstand und Vertragsbeginndatum schriftlich oder persönlich in unserer Kundenberatung angemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Anmeldung leider nicht möglich ist.
Ein Anruf im Servicebereich Privatkundenbetreuung unter +49 6841 9815-0 genügt - gerade, wenn Sie sich die Frage auch noch zusätzlich stellen, welcher Tarif für Sie der Richtige ist, steht Ihnen unsere Kundenberatung gerne zur Verfügung.
Eine reine Namensänderung wird nur im Falle einer Heirat oder eines Sterbefalls durchgeführt. Hierzu benötigen wir die amtliche Bestätigung. In allen anderen Fällen, ist eine Abrechnung und Vertragsumschreibung zwingend erforderlich.
Eine Änderung der Bankverbindung kann jederzeit schriftlich an die GWK gerichtet werden, eine telefonische Angabe ist leider nicht möglich.
Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern (mit Wirkung zum 01.04.1999 eingeführt) und wird auf elektrischen Strom erhoben. Ziele hierbei waren die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2003 - 2,05 ct/kWh.
Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Ablesung, Zählerwechsel, Entstörung, Leitungserneuerung etc.
Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben etc.
Brennwert: Beim Ablesen der Zählerstände teilen Sie uns Ihren Gasverbrauch in der Einheit Kubikmeter (m³) mit. Zur Abrechnung wird der Verbrauch mittels Umrechnungsfaktoren (Zustandszahl und Brennwert) in Kilowattstunden umgerechnet. Wie sich die Werte für Zustandszahl und Brennwert ermitteln lassen und die Umrechnung vorgenommen wird, können Sie aus der beigefügten PDF-Datei entnehmen.
Ein Abschlag ist eine Teilzahlung auf Ihren zu erwartenden Rechnungsbetrag. Durch die Abschlagszahlung werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung am Verbrauchsjahresende geschützt.
Das Verbrauchsjahr umfasst 12 Monate es werden aber nur 11 Abschläge angefordert. Welcher Monat für Sie abschlagsfrei ist, richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter der Privatkundenbetreuung an.
Die GWK bietet verschiedene Tarife an, um dem individuellen Verbrauchsverhalten Ihrer Kunden gerecht zu werden. Da der Vertrag immer pro Zähler abgeschlossen wird, kann es durchaus möglich sein, dass bei unterschiedlichen Verbräuchen auf dem jeweiligen Zähler ein anderer Tarif günstiger ist. Gerne beraten die Kollegen in der Kundenberatung Sie zu den unterschiedlichen Tarifen.
Üblicherweise erhalten Sie bei einer Trocknungsmaßnahme von der ausführenden Firma eine Bescheinigung über den entstandenen Stromverbrauch. Diese benötigt unsere Kundenberatung in Kopie. Eine Info-Rechnung zur Vorlage bei der Versicherung, die normalerweise für den Schaden aufkommt, wird Ihnen per Post zugesandt. Am Jahresende wird der einmalige Mehrverbrauch bei der Abschlagsneuberechnung für das Folgejahr berücksichtigt, sodass keine Abschlagserhöhung erfolgt.
Beim Auszug aus der Wohnung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die Versorgungsverträge sind dann mit einer Frist von 14-Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, in Ausnahmefällen nehmen wir aber auch die telefonische Kündigung entgegen. Diese Kündigungsfrist kann mittels Unterschrift des Nachfolgers (Nachmieter oder Vermieter) umgangen werden, sodass eine Abrechnung zum Auszugstag erfolgen kann. Hierfür steht das Übergabeprotokoll zur Verfügung.
Ist die Kündigung des Versorgungsvertrages zum Monatsende vermerkt wird der Zähler in der Regel von der GWK abgelesen. Eine Zählerstandsangabe durch den Kunden kann telefonisch oder per Internet erfolgen.
Im Idealfall hat der Kunde von einer vorherigen Wohnung einen Anhaltspunkt was er an Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme innerhalb eines Jahres verbraucht hat, auf dieser Basis werden die Abschlagsbeträge ermittelt. Liegen diese Werte nicht vor, kann sich am Energiebedarf der für die Wohnung hinterlegt ist, orientiert werden.
Selbstverständlich, es genügt uns diesen schriftlich per Internet oder Postkarte oder auch telefonisch unter der Servicenummer +49 6841 9815-0 mitzuteilen. Bitte geben Sie mit dem Zählerstand immer das Ablesedatum und die Zählernummer an.
Der Zählerableser hinterlässt einen Hinweis, wann er erneut vorbeischaut und bittet um Hinterlassung des Zählerstandes. Sind Sie auch beim 2. Besuch abwesend, teilen Sie uns bitte Ihren Stand telefonisch oder mit der von unserem Zählerableser eingeworfenen Postkarte mit. Es genügt die Karte ausgefüllt an uns zurückzusenden oder per Telefon +49 6841 9815-0 mitzuteilen.
Die Rechnungen für Energie und Wasser werden einmal im Jahr zum Jahresende bzw. Jahresanfang an die Kunden versandt. Hierzu werden die Zähler abgelesen um den Verbrauch des letzten Jahres festzustellen.
Wie wird aber der Zählerstand ermittelt, wenn eine Preisänderung z.B. zum 01.04. erfolgt? Liest die GWK dann den Zählerstand ab? Kann ich den Zählerstand angeben oder wie wird dieser ermittelt?
Es besteht für jeden Kunden die Möglichkeit bei jeder Preisänderung die Zähler zu den einzelnen Terminen selbst abzulesen, sodass keine Systemwichtung erfolgt. Gerne nehmen wir die Zählerstände schriftlich an. Dies können Sie ganz bequem Online in unserem Servicebereich oder per Brief oder per E-Mail vornehmen.
Bitte geben Sie als Ablesedatum den jeweils Monatsletzten vor der Preisänderung an. Also bei Preisänderung zum 01.04. lesen Sie die Zählerstände zum 31.03. ab und geben uns auch dieses Datum an.
Sollten Sie den 01.04. oder einen früheren oder späteren Termin angeben, so wird die Schätzung von uns systemseitig auf den 31.03. vorgenommen. Der von Ihnen angegebene Zählerstand erscheint dann nicht auf der Rechnung. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass die Zählerstände nur bis zum 14. Tag nach der Ablesung entgegengenommen werden, denn es kommt schon mal vor, dass bei einer Kundenablesung ein Zahlendreher drin ist und der Zählerstand nicht plausibel ist. Dann ist es erforderlich, dass eine Kontrollablesung durch den Kunden oder die KEW vorgenommen werden muss.
Auf der Rechnung werden Ihnen der aktuelle Verbrauch sowie der Vorjahresverbrauch angezeigt. Je nach Witterung (Länge und Intensität des Winters) und individuellem Verbrauchsverhalten können diese Werte voneinander abweichen. Sollten Ihre Verbrauchswerte dennoch nicht plausibel erscheinen, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter in der Kundenberatung an, die gemeinsam mit Ihnen die abgerechneten Werte überprüfen.
Im Servicebereich unseres Online-Portals erklären wir Ihnen Schritt für Schritt einzelne Positionen und Begriffe einer Jahresverbrauchsabrechnung anhand einer Beispielrechnung. Dies hilft Ihnen, unsere Rechnungen an Sie besser zu verstehen.
Bitte klicken Sie auf RECHNUNGSERKLÄRUNG.
Unsere Kunden haben die Möglichkeit über Forderungen, resultierend aus dem Saldo Ihres Verbrauches, eine Ratenvereinbarung abzuschließen. Für detaillierte Informationen zur Ratenvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt unter der Servicenummer +49 6841 9815-0 auf.
Gemeindewerke Kirkel GmbH
Hauptstraße 10 b
66459 Kirkel
Telefon +49 6841 9815-0
Telefax +49 6841 9815-25
E-Mail info@gwkirkel.de
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