Für die Ausgabe von Standrohren wird zwischen zwei Verwendungszwecken unterschieden. Für Feste, Veranstaltungen und Events verleihen wir Trinkwasserstandrohre, die von unserem Fachpersonal desinfiziert und montiert werden, um eine unbedenkliche Verwendung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie dabei unsere Vorlaufzeit von 7 Arbeitstagen. Der Auf- und Abbau des Trinkwasserstandrohres erfolgt von Seiten der GWK montags bis donnerstags im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nach Vereinbarung kann das Trinkwasserstandrohr auch zu anderen Zeiten, auch Samstag und Sonntag gestellt und abgebaut werden (hierfür entstehen zusätzliche Kosten).
Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser („Bauwasser“) über einen Hydranten eignen sich zum Befüllen eines hauseigenen Pools, Teichs oder einer Zisterne.
Bauherren und Baufirmen können mit einem Standrohr bequem Brauchwasser direkt an der Baustelle entnehmen.
Zur mechanischen Überprüfung und Verbrauchsablesung sind alle Standrohre jährlich zum 15. Mai und 15. September in der Geschäftsstelle der GWK unaufgefordert vorzulegen. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, kann vorab ebenfalls ein Ersatztermin mit den aufgeführten Ansprechpartnern vereinbart werden. Bei Nichtbeachtung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € an.
Die Ausleihe und Rückgabe der Standrohre erfolgt in der Geschäftsstelle der KEW in Neunkirchen, Händelstraße 5 von montags bis freitags zwischen 8 und 11 Uhr. Die Verträge für Standrohre können bei der KEW zu den folgenden Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr) geschlossen werden. Unsere Ansprechpartner für die Standrohr-Ausleihe sind Frau Melanie Mees (+49 6821 200-262) und Frau Aline Schmitt (+49 6821 200-122). Bitte geben Sie zur Bearbeitung unbedingt den Nutzungsort des Standrohrs an.
Zur Rückgabe sprechen Sie gerne die Mitarbeiter im Lager der KEW direkt an. Nach vorheriger Terminvereinbarung stehen Ihnen die Mitarbeiter auch zu anderen Zeiten an den Werktagen zur Verfügung.
Für Kunden der Gemeindewerke Kirkel wird bei der Standrohrausleihe keine Kaution fällig.*
*In Einzelfällen behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe von 250,00 € je Standrohr zu erheben, die bei unbeanstandeter Rückgabe mit der Verbrauchsabrechnung verrechnet und auf ein anzugebendes Konto überwiesen wird (sofern nicht auf einer anderen Kundennummer offene Forderungen bestehen). Bitte beachten Sie, dass wir keine Kartenzahlung anbieten oder 500 €-Scheine annehmen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus Ihrem Wasserverbrauch, einer Tagesmiete und einer Abrechnungspauschale.
Für den Verbrauch gilt jeweils der aktuelle Wasserpreis im Versorgungsgebiet. Dieser besteht aus dem Arbeitspreis von 1,96 €/brutto pro m³ inklusive Grundwasserentnahmeentgelt.
Für die Ausleihe wird ein Mietpreis von 1,07 € brutto pro Tag zzgl. einer Abrechnungspauschale von 38,52 € brutto je Abrechnung und einer Bearbeitungsgebühr von 38,52 € brutto ab dem 2. Mal fällig.
Für das Aufstellen eines Standrohrs zur Trinkwasserentnahme inkl. Desinfektion (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) berechnen wir 105,93 € brutto und für den Abbau eines Standrohrs zur Trinkwasserentnahme (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) 52,97 € brutto.
Details entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag Standrohr.
Der Zählerstand des Standrohrs wird vor der Ausgabe und bei Rückgabe genau dokumentiert. Über den Verbrauch und die Mietkosten wird eine Abrechnung erstellt und postalisch zugestellt.
Die Festlegung der Abwassergebührensatzung obliegt der Gemeinde Kirkel und beträgt aktuell
3,37 € / m³ brutto.
Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner für die Standrohr-Ausleihe gerne zur Verfügung:
Standrohr-Ausleihe für Brauch-/Bauwasser bei der KEW Neunkirchen, Kundenberatung, Servicenummer +49 6821 200-150
Standrohr-Ausleihe für Trinkwasser bei der GWK Kirkel Frau Ina Reichert (+49 6841 9815-10) und Frau Nicole Pillong (+49 6841 9815-17)
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